Electronic Travel Authorization to TURKEY
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Bekanntmachung

Hiermit teilen wir Ihnen mit, dass am 2 März 2020 Staatsbürger von Deutschland, Österreich und Schweiz wie auch andere Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union von der Visumpflicht befreit wurden. Die Reisende benötigen für den Aufenthalt von bis zu 90 Tagen in einem Zeitraum von 180 Tagen kein Visum.

Personen, die länger als 90 Tage in die Türkei aufhalten möchten, können vor Ort Aufenthaltserlaubnis beantragen oder können sich um ein entsprechendes Visum bei der Botschaft oder Konsulat bewerben.

Informationen über E-Visum

Um ein E-Visum zu erhalten, müssen Sie das auf unserer Website verfügbare Formular ausfüllen. Die Bearbeitung des E-Visums dauert in der Regel einige Tage und das Visum wird Ihnen per E-Mail zugestellt. Nachdem Sie ein genehmigtes E-Visum erhalten haben, sollte es ausgedruckt und zum Flughafen gebracht werden. Bei der Ankunft in der Türkei ist ein gedrucktes Visum mit einem gültigen Reisepass erforderlich. Inhaber des Reiseausweises für Flüchtlinge, Ausländer oder Staatenlose (sog. Konventionsdokumente) können elektronisches Visum nicht beantragen und benötigen ein ordinäres Dokument vom türkischen Konsulat. Die Wartezeit auf Termin beträgt momentan mindestens 8 Monaten.

Das Visum ist ab dem geplanten Einreisedatum in die Türkei 180 Tage gültig. Abhängig von der Nationalität, die auf Ihrem Reisepass angegeben ist, kann es sich entweder um eine einmalige oder mehrmalige Einreise handeln, die Ihren Aufenthalt in die Türkei für maximal 30 oder 90 Tage ermöglicht. Mit einem E-Visum können Reisende die türkische Grenze für touristische oder geschäftliche Zwecke überqueren. Die Verfügbarkeit einer bestimmten Art von Visum hängt von der Nationalität des Antragstellers ab. Einige Reisende müssen auch zusätzliche Dokumente als Referenz für die Zollbeamten mit sich führen.

Anforderungen und Arten von türkischen Visa

Wir möchten Sie darüber informieren, dass Sie auch dann ein normales türkisches Visum beantragen können, wenn Sie im Besitz eines gültigen Reisedokuments für Flüchtlinge und Staatenlose (Konventionspass) sind. Dies gilt auch für Touristen, die nicht im Besitz des entsprechenden Dokuments sind. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die nächstgelegene türkische Botschaft.

E-Visum für mehrmalige Einreise

Das E-Visum gilt ab dem Ankunftsdatum in die Türkei 180 Tage und ermöglicht den 90 tägigen Aufenthalt. Unten finden Sie eine Liste der Nationalitäten, welche das E-Visum für mehrmalige Einreise online beantragen können, sowie zusätzliche Anforderungen für einzelne Nationalitäten.

Es ist nicht erforderlich, dass diese Dokumente dem Antrag beigefügt werden. Bei der Überschreitung der Grenze können Sie jedoch um das Vorzeigen dieser Dokumente gebeten werden.

Antigua und Barbuda
Armenien *
Australien
Bahamas
Barbados
Bermuda (UK)
China **
Dominikanische Republik
Grenada
Hong Kong (SAR)
Jamaika
St. Lucia
St. Vincent und die Grenadinen
Südafrika *
Taiwan**

* ermöglicht es Ihnen, 30 Tage im Land zu bleiben

** genannte Nationalitäten müssen zusätzlich folgende Unterlagen besitzen:

  • Rückfahrkarte
  • Hotelreservierung
  • Ausreichende finanzielle Mittel (50 USD für jeden Tag des Aufenthalts) Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Sie, wenn Sie Inhaber eines Reisedokuments für Staatenlose oder Flüchtlinge sind oder keine zusätzlichen Dokumente vorlegen können, trotzdem ein normales Visum für die Türkei beantragen können (bei der nächstgelegenen Botschaft).

E-Visum für einmalige Einreise

Das E-Visum ist 180 Tage lang ab dem geplanten Einreisedatum gültig und berechtigt Sie zu einem Aufenthalt vor Ort von maximal 30 Tagen. Unten finden Sie eine Liste der Nationalitäten, welche das E-Visum für einmalige Einreise online beantragen können, sowie zusätzliche Anforderungen für einzelne Nationalitäten.

Es ist nicht erforderlich, dass diese Dokumente dem Antrag beigefügt werden. Bei der Überschreitung der Grenze können Sie jedoch um das Vorzeigen dieser Dokumente gebeten werden.

Afghanistan 3
Ägypten 6
Algerien 9
Bangladesch 3
Bhutan 1
Palästinensische Gebiete 9
Cape Verde2
Äquatorial-Guinea2
Indien 3
Irak 10
Kambodscha 3
Libyen3
Malediven*
Mauritius
Mexiko
Nepal 3
Osttimor
Palästinensische Gebiete 9
Philippinen 3
Salomonen 1
Senegal1
Pakistan 9
Sri Lanka 3
Suriname
Vanuatu 1
Vietnam 7
Yemen7
Zypern

*ermöglicht es Ihnen, 90 Tage im Land zu bleiben

Genannte Nationalitäten (mit einer zusätzlichen Nummer) müssen zusätzlich folgende Unterlagen besitzen:

    • En gültiges unterstützendes Dokument (Schengen-Visum oder ein gültiges Visum für eines der folgenden Länder: USA, Großbritannien, Irland bzw. eine gültige Aufenthaltserlaubnis eines Schengen-Staates oder eines der drei genannten Länder). E-Visa werden nicht als unterstützende Dokumente akzeptiert. Hiermit wollen wir Sie informieren, dass als Inhaber des Reiseausweises für Staatenlose ggf. Flüchtlinge oder falls Sie keine Zusatzunterlagen vorlegen können, Sie das Visum direkt über die zuständige diplomatische Vertretung der Türkei stellen müssen. Onlineverfahren ist nicht möglich.
    • Rückfahrkarte, Hotelreservierung und ausreichende finanzielle Mittel (50 USD für jeden Aufenthaltstag) Hiermit wollen wir Sie informieren, dass als Inhaber des Reiseausweises für Staatenlose ggf. Flüchtlinge oder falls Sie keine Zusatzunterlagen vorlegen können, Sie das Visum direkt über die zuständige diplomatische Vertretung der Türkei stellen müssen. Onlineverfahren ist nicht möglich.
    • En gültiges unterstützendes Dokument (Schengen-Visum oder ein gültiges Visum für eines der folgenden Länder: USA, Großbritannien, Irland bzw. eine gültige Aufenthaltserlaubnis eines Schengen-Staates oder eines der drei genannten Länder). E-Visa werden nicht als unterstützende Dokumente akzeptiert.
    • Rückfahrkarte, Hotelreservierung und ausreichende finanzielle Mittel (50 USD für jeden Aufenthaltstag)Hiermit wollen wir Sie informieren, dass als Inhaber des Reiseausweises für Staatenlose ggf. Flüchtlinge oder falls Sie keine Zusatzunterlagen vorlegen können, Sie das Visum direkt über die zuständige diplomatische Vertretung der Türkei stellen müssen. Onlineverfahren ist nicht möglich.
    • En gültiges unterstützendes Dokument (Schengen-Visum oder ein gültiges Visum für eines der folgenden Länder: USA, Großbritannien, Irland bzw. eine gültige Aufenthaltserlaubnis eines Schengen-Staates oder eines der drei genannten Länder). E-Visa werden nicht als unterstützende Dokumente akzeptiert. Hiermit wollen wir Sie informieren, dass als Inhaber des Reiseausweises für Staatenlose ggf. Flüchtlinge oder falls Sie keine Zusatzunterlagen vorlegen können, Sie das Visum direkt über die zuständige diplomatische Vertretung der Türkei stellen müssen. Onlineverfahren ist nicht möglich.
    • Rückfahrkarte, Hotelreservierung und ausreichende finanzielle Mittel (50 USD für jeden Aufenthaltstag)
    • Hin- und Rückflugticket von Turkish Airlines, Pegasus Airlines oder von Onur Air.
    • Hotelreservierung und ausreichende finanzielle Mittel (50 USD für jeden Aufenthaltstag) Hiermit wollen wir Sie informieren, dass als Inhaber des Reiseausweises für Staatenlose ggf. Flüchtlinge oder falls Sie keine Zusatzunterlagen vorlegen können, Sie das Visum direkt über die zuständige diplomatische Vertretung der Türkei stellen müssen. Onlineverfahren ist nicht möglich.
    • Hin- und Rückflugticket von Turkish Airlines, Pegasus Airlines oder von Onur Air.
    • Sie sind unter 20 bzw. über 45 Jahre alt oder Sie besitzen ein gültiges unterstützendes Dokument (ein gültiges Visum oder eine gültige Aufenthaltserlaubnis eines Schengen-Staates, der USA, Großbritanniens oder Irlands). E-Visa werden nicht als unterstützende Dokumente akzeptiert. Hiermit wollen wir Sie informieren, dass als Inhaber des Reiseausweises für Staatenlose ggf. Flüchtlinge oder falls Sie keine Zusatzunterlagen vorlegen können, Sie das Visum direkt über die zuständige diplomatische Vertretung der Türkei stellen müssen. Onlineverfahren ist nicht möglich.
    • Hotelreservierung und ausreichende finanzielle Mittel (50 USD für jeden Aufenthaltstag).
    • Hin- und Rückflugticket von Turkish Airlines, Pegasus Airlines oder von Onur Air.
    • En gültiges unterstützendes Dokument (Schengen-Visum oder ein gültiges Visum für eines der folgenden Länder: USA, Großbritannien, Irland bzw. eine gültige Aufenthaltserlaubnis eines Schengen-Staates oder eines der drei genannten Länder). E-Visa werden nicht als unterstützende Dokumente akzeptiert. Hiermit wollen wir Sie informieren, dass als Inhaber des Reiseausweises für Staatenlose ggf. Flüchtlinge oder falls Sie keine Zusatzunterlagen vorlegen können, Sie das Visum direkt über die zuständige diplomatische Vertretung der Türkei stellen müssen. Onlineverfahren ist nicht möglich.
    • Hin- und Rückflugticket von Turkish Airlines, Pegasus Airlines oder von Onur Air.
    • En gültiges unterstützendes Dokument (Schengen-Visum oder ein gültiges Visum für eines der folgenden Länder: USA, Großbritannien, Irland bzw. eine gültige Aufenthaltserlaubnis eines Schengen-Staates oder eines der drei genannten Länder). E-Visa werden nicht als unterstützende Dokumente akzeptiert. Hiermit wollen wir Sie informieren, dass als Inhaber des Reiseausweises für Staatenlose ggf. Flüchtlinge oder falls Sie keine Zusatzunterlagen vorlegen können, Sie das Visum direkt über die zuständige diplomatische Vertretung der Türkei stellen müssen. Onlineverfahren ist nicht möglich.
    • Rückfahrkarte, Hotelreservierung und ausreichende finanzielle Mittel (50 USD für jeden Aufenthaltstag).
    • Der Antragsteller muss unter 18 oder über 35 Jahre sein. Reisende zwischen 18 und 35 Jahren müssen ein klassisches Visum der Botschaft beantragen. Die Wartezeit auf Termin im türkischen Generalkonsulat beträgt momentan mindestens 8 Monaten.
    • En gültiges unterstützendes Dokument (Schengen-Visum oder ein gültiges Visum für eines der folgenden Länder: USA, Großbritannien, Irland bzw. eine gültige Aufenthaltserlaubnis eines Schengen-Staates oder eines der drei genannten Länder). E-Visa werden nicht als unterstützende Dokumente akzeptiert. Hiermit wollen wir Sie informieren, dass als Inhaber des Reiseausweises für Staatenlose ggf. Flüchtlinge oder falls Sie keine Zusatzunterlagen vorlegen können, Sie das Visum direkt über die zuständige diplomatische Vertretung der Türkei stellen müssen. Onlineverfahren ist nicht möglich.
    • Hin- und Rückflugticket von Turkish Airlines, Pegasus Airlines oder von Onur Air.
    • ausreichende finanziellen Mittel von 50 US Dollar bzw. entsprechende Fremdwährung für jeden Aufenthaltstag
    • Staatsbürger von Palästina benötigen den ordinären Reisepass der Palästinensischen Autonomiebehörde. Reisedokumente für Palästinenser von Lebanon ausgestellt sowie Reiseausweise werden für elektornisches Visum nicht akzeptiert.
    • En gültiges unterstützendes Dokument (Schengen-Visum oder ein gültiges Visum für eines der folgenden Länder: USA, Großbritannien, Irland bzw. eine gültige Aufenthaltserlaubnis eines Schengen-Staates oder eines der drei genannten Länder). E-Visa werden nicht als unterstützende Dokumente akzeptiert. Hiermit wollen wir Sie informieren, dass als Inhaber des Reiseausweises für Staatenlose ggf. Flüchtlinge oder falls Sie keine Zusatzunterlagen vorlegen können, Sie das Visum direkt über die zuständige diplomatische Vertretung der Türkei stellen müssen. Onlineverfahren ist nicht möglich.
    • ausreichende finanziellen Mittel von 50 US Dollar bzw. entsprechende Fremdwährung für jeden Aufenthaltstag

Wichtiger Hinweis: In den meisten Fällen muss der Reisepass noch mindestens 6 Monate ab dem geplanten Einreisedatum in die Türkei gültig sein.

E-Visum beantragen